ABRECHNUNG FÜR ASV-MITGLIEDER

Jedes ASV-Mitglied rechnet seine Leistungen selbst nach den ASV-Abrechnungsbedingungen ab. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) stellt Rechnungen aus und unterstützt bei Fragen, die für die Abrechnung bei den Krankenkassen relevant sind.

Falls Sie auch andere Leistungen mit der KVH abrechnen, übermitteln Sie die ASV-Leistungen mit der Quartalsabrechnung.

Die Abrechnung beinhaltet

  • die Leistungen der ASV
     
  • die ASV-Teamnummer
     
  • die nach der ASV-Richtlinie gültigen Diagnosen nach ICD-10-GM zu dem jeweiligen Leistungsbereich

Auch außerhessische ASV-Leistungsberechtigte können den Service der KVH nutzen und über sie abrechnen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Team Sonderverträge sowie in den ASV Abrechnungsbedingungen der KVH.

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