In-vitro-Diagnostik in der ASV: Kostenpauschalen weiterentwickelt
Ärztinnen und Ärzte rechnen zum 1. Januar 2025, genau wie in der vertragsärztlichen Versorgung, in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) neue Pauschalen für in-vitro-diagnostische Leistungen ab.
Sie erhalten damit den Transport der Proben, die kostenfreie Bereitstellung des Entnahmematerials sowie die Technik zur elektronischen Auftragserteilung spezifisch vergütet. Die Kostenpauschalen werden für laboratoriumsmedizinische, human- und tumorgenetische sowie histopathologische In-vitro-Diagnostik und für gynäkologische-zytologische Untersuchungen gezahlt. Die Leistungen decken nicht mehr nur die Kosten für den Versand ab, sondern vor allem auch für das Entnahmematerial wie Probengefäße und Abstrichbestecke. Die bisherige Grundpauschale nach Gebührenordnungsposition (GOP) 12220 (Grundpauschale für Fachärzte für Laboratoriumsmedizin u.a.) und die Kostenpauschale 40100 für Versandmaterial, Transport und Ergebnisübermittlung (Labor, Zytologie, Zyto- und Molekulargenetik) können ASV-Teams nicht mehr abrechnen. Zudem beachten sie Anpassungen beim laborärztlichen Honorar.
Änderungen betreffend alle Indikationen überblicken
Die bisherige GOP 12220 (Grundpauschale für Fachärzte für Laboratoriumsmedizin u.a.) und 40100 (Versandmaterial, Transport, Ergebnisübermittlung (Labor, Zytologie, Zyto- und Molekulargenetik)) können ASV-Ärztinnen und ASV-Ärzte seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr abrechnen.
Statt der GOP 12220 setzen sie die neuen Grundpauschalen nach GOP 12222 und 12223 für Auftragsleistungen und die neue Grundpauschale für vollständig weiterüberwiesene Auftragsleistungen nach GOP 12224 an. Statt der GOP 40100 rechnen sie den neuen Zuschlag für Auftragsleistungen nach GOP 40094 an.
Diese neuen Grundpauschalen für Auftragsleistungen der EBM-Abschnitte 32.2 und 32.3 können ASV-Teams nicht nur bei Probeneinsendung, sondern auch für Auftragsleistungen innerhalb einer Arztpraxis abrechnen.
Weitere Änderungen beachten
ASV-Teams können die neuen Kostenpauschalen 40089 bis 40093 sowie 40095 abrechnen, sofern mindestens eine der hierzu qualifizierenden GOP im jeweiligen Appendix zur ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) enthalten ist und die jeweilige Fachgruppe zu den gemäß EBM abrechnungsberechtigten Arztgruppen gehört.
Die Kostenpauschalen 40092 bis 40095 können sie innerhalb eines Medizinischen Versorgungszentrums, einer (Teil- ) Berufsausübungsgemeinschaft, zwischen Betriebsstätten derselben Arztpraxis, innerhalb einer Apparate- bzw. Laborgemeinschaft oder innerhalb eines Krankenhausgeländes nicht abrechnen. Letzteres wird bei GOP 40092 regelhaft dann angenommen, wenn die bisherige Transportkostenpauschale 40100 im jeweiligen Appendix zur ASV-Richtlinie des G-BA enthalten ist.
Die Kostenpauschale 40089 (Zuschlag zu GOP des Abschnitts 32.2 EBM sowie den GOP 01812 und 01930 für Entnahmematerial) und 40091 (Zuschlag zur GOP 40090 für Transportmedien für den direkten Erregernachweis überwiesener Leistungen für GOP nach den EBM-Unterabschnitten 30.12.2, 32.3.8, 32.3.9 und 32.3.10) können alle Fachgruppen ansetzen, die in der ASV entsprechende Leistungen abrechnen dürfen und berechtigt sind, nach Kapitel 12 EBM abzurechnen.
Die auch bei Eigenerbringung abrechenbare Kostenpauschale 40090 (Zuschlag zu GOP 01724, 01738, 01743, 01756, 01762, 01763, 01766 bis 01768, 01783, 01793, 01800, 01802 bis 01811, 01816, 01826, 01833, 01840, 01865, 01869, 01915, 01931 bis 01936, 12224 und zu GOP der EBM-Abschnitte 11.4, 19.3, 19.4, 30.12.2 und 32.3 für Entnahmematerial) können ebenfalls alle Fachgruppen ansetzen, die in der ASV entsprechende Leistungen abrechnen dürfen.
Das System zur digitalen Auftragserteilung und -nachverfolgung nach GOP 40092 muss mindestens über die folgenden Merkmale verfügen:
- Übernahme von Patientenstammdaten,
- digitale Auftragserfassung,
- leistungsspezifische Erfassung abrechnungsbegründender Hinweise gemäß EBM, insbesondere medizinischer Begründung im Einzelfall, Arzneimittelinformation oder ICD-Kodes,
- Ausgabe von Hinweisen zur Präanalytik,
- Erzeugung von Etiketten zur eindeutigen Identifikation,
- Angabe der voraussichtlichen GOP und der voraussichtlichen Kosten getrennt nach Abschnitten 11.4 (in-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen), 32.2 (Allgemeinlabor) und 32.3 (Speziallabor) EBM,
- Übermittlung von Statusinformationen zum Auftrag,
- Abruf des Befundergebnisses,
- Konsultationsanforderung.
Die GOP 40093 (elektronische Auftragserteilung) und 40095 (Transport) für die In-vitro-Diagnostik der gynäkologischen Zytologie und HPV (Zuschlag zu den GOP 01762, 01763, 01766, 01767, 01826, 19327 und 19328) werden als abrechenbare Leistungen bei den folgenden zwei Anlagen für die Fachgruppe Pathologie aufgenommen
- Anlage 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle und
- Anlage 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren
Bei der zweiten genannten Anlage können auch für die Fachgruppe Laboratoriumsmedizin die GOP 40093 und 40095 abrechen.
Das System zur digitalen Auftragserteilung und -nachverfolgung nach GOP 40093 muss mindestens über die folgenden Merkmale verfügen:
- Übernahme von Patientenstammdaten,
- digitale Auftragserfassung,
- leistungsspezifische Erfassung abrechnungsbegründender Hinweise gemäß EBM, insbesondere medizinischer Begründung im Einzelfall, Arzneimittelinformation oder ICD-Kodes,
- Ausgabe von Hinweisen zur Präanalytik,
- Erzeugung von Etiketten zur eindeutigen Identifikation,
- Übermittlung von Statusinformationen zum Auftrag,
- Abruf des Befundergebnisses,
- Konsultationsanforderung.'
Der Behandlungsumfang der Fachgruppe Humangenetik in der ASV rechnet indikationsübergreifend statt der Kostenpauschale nach GOP 40100 die GOP 40094 seit dem 1. Januar 2025 ab.
Neu kann die Fachgruppe Humangenetik auch bei der Indikation Neuromuskuläre Erkrankungen die Transportkostenpauschale 40094 abrechnen.
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
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40089 | Zuschlag zu den GOP 01812 und 01930 und zu den GOP des Abschnitts 32.2 für die Kosten der Beschaffung und Bereitstellung von Entnahmematerial (Probenentnahmegefäße und/oder -systeme einschließlich Systemkanülen, Sammelgefäße, Objektträger), | einmal im Behandlungsfall | 0,95 Euro |
40090 | Zuschlag zu den GOP 01724, 01738, 01743, 01756, 01762, 01763, 01766 bis 01768, 01783, 01793, 01800, 01802 bis 01811, 01816, 01826, 01833, 01840, 01865, 01869, 01915, 01931 bis 01936, 12224 und zu den GOP der Abschnitte 11.4, 19.3, 19.4, 30.12.2 und 32.3 für die Kosten der Beschaffung und ggf. Bereitstellung von Entnahmematerial (Probenentnahmegefäße und/oder -systeme einschließlich Systemkanülen, Sammelgefäße, Objektträger), | einmal im Behandlungsfall | 0,95 Euro |
40091 | Zuschlag zur Kostenpauschale 40090 für die Kosten der Beschaffung und ggf. Bereitstellung von Transportmedien für den direkten Erregernachweis überwiesener Leistungen für GOP nach den Abschnitten 30.12.2, 32.3.8, 32.3.9 und 32.3.10, | einmal im Behandlungsfall | 1,98 Euro |
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
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40092 | Zuschlag zu den GOP 01738, 01743, 01756, 01768, 01783, 01793, 01800, 01802 bis 01812, 01816, 01833, 01840, 01865, 01869, 01915, 01930 bis 01936, 12224 und zu den GOP der Abschnitte 11.4, 19.3 - ausgenommen der GOP 19327 und 19328 -, 19.4, 30.12.2, 32.2 und 32.3 für die Bereitstellung eines Systems oder eines Moduls zur digitalen Auftragserteilung und -nachverfolgung,
Abrechnungsbestimmung | einmal im Behandlungsfall | 0,60 Euro |
40093 | Zuschlag zu den GOP 01762, 01763, 01766, 01767, 01826, 19327 und 19328 für die Bereitstellung eines Systems oder eines Moduls zur digitalen Auftragserteilung und -nachverfolgung, | einmal im Behandlungsfall | 0,30 Euro |
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
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40094 | Zuschlag für Auftragsleistungen nach den GOP 01724, 01738, 01743, 01756, 01768, 01783, 01793, 01800, 01802 bis 01812, 01816, 01833, 01840, 01865, 01869, 01915, 01930 bis 01936, 12224, GOP der Abschnitte 11.4, 19.3 - ausgenommen der GOP 19327 und 19328 -, 19.4, 30.12.2, 32.2 und 32.3 für die Bereitstellung von Versandmaterial, den Transport von ggf. auch infektiösem Untersuchungsmaterial, Übermittlung der Ergebnisse ggf. einschl. Übermittlung der Kosten der Leistungen der Abschnitte 11.4.1 bis 11.4.4 gemäß Präambel 11.1 Nr. 12 sowie ggf. einschl. Übermittlung der Kosten der Leistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 gemäß Bestimmung Nr. 15 zum Kapitel 32, | einmal im Behandlungsfall | 2,80 Euro |
40095 | Zuschlag für Auftragsleistungen nach den GOP 01762, 01763, 01766, 01767, 01826, 19327 und 19328 für die Bereitstellung von Versandmaterial, den Transport von ggf. auch infektiösem Untersuchungsmaterial sowie Übermittlung der Ergebnisse, | einmal im Behandlungsfall | 1,05 Euro |
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
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12222 | Grundpauschale für Auftragsleistungen nach den GOP des Abschnitts 32.2 | einmal im Behandlungsfall | 0,50 Euro* |
12223 | Grundpauschale für Auftragsleistungen nach den GOP 01840 und 01915 sowie den GOP des Abschnitts 32.3 | einmal im Behandlungsfall | 1,74 Euro* |
12224 | Untersuchungsauftrag auf Muster 10, der zur Durchführung vollständig an eine andere Arztpraxis weiterüberwiesen wird | einmal im Behandlungsfall | 0,12 Euro* |
* gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2025 (12,3934 Cent) |
Bereits im April 2024 hatte der Bewertungsausschuss neue Kostenpauschalen für in-vitro-diagnostische Leistungen zum 1. Januar 2025 in den EBM aufgenommen. Auslöser für die Neuregelung war der Wegfall von Portokostenpauschalen im Zusammenhang mit der Förderung von eArztbriefen einige Jahre zuvor. Da einige der im EBM gestrichenen und neu aufgenommenen Leistungen auch für die abrechnungsfähigen Leistungen in der ASV relevant sind, haben die KBV, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft beschlossen, diese an den Stand des EBM anzupassen. Somit sind die Kostenpauschalen ab Januar auch bei allen ASV-Indikationen berechnungsfähig.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
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