Mukoviszidose (zystische Fibrose)

Patientinnen und Patienten mit Mukoviszidose (zystischer Fibrose) können in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) betreut werden. Seit 18. März 2017 können interessierte Fachärztinnen und Fachärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Teilnahme an der ASV für diese Indikation beim Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) anzeigen.

So setzt sich ein Team zusammen.

Die Vorgaben umfassen die Diagnostik, Behandlung und Beratung der Patientinnen und Patienten sowie die personellen, sächlichen und organisatorischen Anforderungen an die Vertragsärztinnen, Vertragsärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Krankenhäuser. Ebenso regelt die Anlage, welche Krankheitsbilder in der ASV behandelt werden können.

Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 2 Buchstabe b Seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen – Mukoviszidose (zystische Fibrose).

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um Mukoviszidose im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine Verdachts- oder gesicherte Diagnose E84.- (zystische Fibrose) angeben. Diese Diagnose ist in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „b) Mukoviszidose“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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