Neuromuskuläre Erkrankungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der sehr komplexen oder seltenen Erkrankungen die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert. So können künftig auch Patientinnen und Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular. Optional können Sie die Muster-Exceldatei verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular (und gegebenenfalls die Exceldatei) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der Nachweischeck-Qualitätssicherung Neuromuskuläre Erkrankungen unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um neuromuskuläre Erkrankungen im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte oder Verdachtsdiagnose aus den Bereichen G12.- G14, G60.- G61.-, G70.-, G71.-, G72.3, G72.4, G72.88, G73.0* bis G73.6* oder M33.-, M36.0* und M60.1- angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Anlage 2 Buchstabe d – Neuromuskuläre Erkrankungen“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen