Seltene Lebererkrankungen

Die ASV-Anlage 2 o) - ausgewählte seltene Lebererkrankungen - ist am 16. August 2018 in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die ausgewählten seltenen Lebererkrankungen als weitere Indikation beschlossen, die in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden können.

Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim erweiterten Landesausschuss anzeigen.


Speziell handelt es sich um folgende Krankheitsbilder:

  • Primär biliäre Cholangitis (PBC)
  • Primär sklerosierende Cholangitis (PSC)
  • Autoimmunhepatitis (AIH)
So setzt sich ein Team zusammen.

Die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie zur Anlage 2 Buchstabe o ausgewählte seltene Lebererkrankungen finden Sie auf der Website des GBA.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind. Wenn Ihr Team die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vorsieht, vermerken Sie dies bitte direkt auf dem Anzeigenformular.

Um ausgewählte seltene Lebererkrankungen im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie die Verdachts- oder gesicherte Diagnose K74.3 - K74.5 bei Primär biliärer Cholangitis (PBC), K83.0 bei Primär sklerosierender Cholangitis (PSC) und K75.4 bei Autoimmunhepatitis (AIH) angeben. Diese Diagnosen sind in ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) unter dem Lesezeichen „o) ausgewählte seltene Lebererkrankungen“ aufgelistet..

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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