Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert. So können künftig auch Patientinnen und Patienten mit Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen.
Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 1.1 Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 7: Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular. Weiter bitten wir Sie, die Muster-Exceldatei zu verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular (und gegebenenfalls die Exceldatei) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Erwachsene eine gesicherte Diagnose aus den Bereichen C47.-, C70.-, C71.-, C72.-, C75.1, C75.2, C75.3, C75.4, C75.5, C75.8, C80.0, C83.3, D32.-, D33.-, D35.2, D42.-, D43.-, D44.4 angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Anlage 1.1 Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 7: Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven“ aufgelistet.“
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de