Anpassungen der ASV-Appendizes und Detailänderungen
Seit dem 22. September 2026 können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten an der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) teilnehmen. Darüber hinaus wurden in verschiedenen ASV-Anlagen weitere Fachgruppen und ICD-Kodes ergänzt sowie die zugehörigen Appendizes aktualisiert.
Änderungen überblicken
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt.
Im Rahmen der Behandlung eines Prostatakarzinoms müssen neu im Kernteam Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin eingebunden werden. Bisher war die Fachgruppe in der Ebene der hinzuzuziehenden Ärztinnen und Ärzte verortet.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt.
Da auch die Erkrankungen Sichelzellanämie oder Thalassämie zu einer Aufnahme in die ASV führen können, wurde die ASV-Anlage unter Nummer 3.1c um die Fachgruppe der Humangenetiker ergänzt. Neu können Fachärztinnen und Fachärzte der Humangenetik hinzugezogen werden.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt.
Aufgrund der Überführung der bisherigen Zusatzweiterbildungen des Gebietes Kinder- und Jugendmedizin in Schwerpunktweiterbildungen werden neu Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Rheumatologie als Teamleitung berücksichtigt.
Im Rahmen der Muster-Weiterbildungsordnung (Muster-WBO) wird die Überführung der bisherigen Zusatzweiterbildungen in die Schwerpunktweiterbildung neu für Fachärztinnen und Fachärzte in der ASV-Anlage berücksichtigt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt.
Damit ASV-Ärztinnen und Ärzte künftig auch Patientinnen und Patienten mit mikroskopischen Kolitiden versorgen können, wurde die ASV-Anlage unter Nummer 1 um den ICD-Kode K52.8 „Sonstige näher bezeichnete nichtinfektiöse Gastroenteritis und Kolitis (nur Mikroskopische Kolitis)“ erweitert.
Aufgrund der Überführung der bisherigen Zusatzweiterbildungen des Gebietes Kinder- und Jugendmedizin in Schwerpunktweiterbildungen werden neu Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Gastroenterologie als Teamleitung berücksichtigt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder benannt werden.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder benannt werden.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder benannt werden.
Im Rahmen der Muster-Weiterbildungsordnung (Muster-WBO) wird die Überführung der bisherigen Zusatzweiterbildungen in die Schwerpunktweiterbildung neu für Fachärztinnen und Fachärzte in der ASV-Anlage berücksichtigt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder benannt werden.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder benannt werden.
Um neu auch polyneuropathische Manifestationen einer heredofamiliären Amyloidose im Rahmen der ASV-Anlage versorgen zu können, wurde die Anlage unter Nummer 1 um den ICD-Kode E85.1 „Neuropathische heredofamiliäre Amyloidose“ erweitert.
Im Rahmen der Muster-Weiterbildungsordnung (Muster-WBO) wird die Überführung der bisherigen Zusatzweiterbildungen in die Schwerpunktweiterbildung neu für Fachärztinnen und Fachärzte in der ASV-Anlage berücksichtigt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder benannt werden.
Im Rahmen der Muster-Weiterbildungsordnung (Muster-WBO) wird die Überführung der bisherigen Zusatzweiterbildungen in die Schwerpunktweiterbildung neu für Fachärztinnen und Fachärzte in der ASV-Anlage berücksichtigt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder benannt werden.
Im Rahmen der Muster-Weiterbildungsordnung (Muster-WBO) wird die Überführung der bisherigen Zusatzweiterbildungen in die Schwerpunktweiterbildung neu für Fachärztinnen und Fachärzte in der ASV-Anlage berücksichtigt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder benannt werden.
Im Rahmen der Muster-Weiterbildungsordnung (Muster-WBO) wird die Überführung der bisherigen Zusatzweiterbildungen in die Schwerpunktweiterbildung neu für Fachärztinnen und Fachärzte in der ASV-Anlage berücksichtigt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder benannt werden.
Im Rahmen der Muster-Weiterbildungsordnung (Muster-WBO) wird die Überführung der bisherigen Zusatzweiterbildungen in die Schwerpunktweiterbildung neu für Fachärztinnen und Fachärzte in der ASV-Anlage berücksichtigt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder benannt werden.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt.
Im Rahmen der Muster-Weiterbildungsordnung (Muster-WBO) wird die Überführung der bisherigen Zusatzweiterbildungen in die Schwerpunktweiterbildung neu für Fachärztinnen und Fachärzte in der ASV-Anlage berücksichtigt.
Neu können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene bei der ASV als hinzuziehende Fachgruppe in Anspruch genommen werden und rechnen nach der Anlage 1 des jeweiligen Appendix ab. Die ASV-Anlage (Nr. 3.1c) sowie der dazugehörige Appendix wurden um die neue Berufsgruppe ergänzt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann zusätzlich eine Fachpsychotherapeutin oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder benannt werden.
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