Arzneimittel gegen amyotrophe Lateralsklerose abrechnen

Seit dem 1. Juli 2025 können Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie die Zusatzpauschale für die Gabe von Tofersen nach der neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 02345 in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) abrechnen. Die Leistung wurde in die Anlage 2d (Neuromuskuläre Erkrankungen) der ASV-Richtlinie aufgenommen.

Sie setzen die GOP für die Anwendung von Tofersen (Handelsname: Qalsody®) gemäß aktuell gültiger Fachinformation mittels Lumbalpunktion, intrathekale Injektion und anschließender Nachbetreuung an.

Die neue GOP 02345 ist 75,48 Euro (609 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2025 ist 12,3934 Cent. Die GOP 02345 können sie höchstens fünfmal im Behandlungsfall abrechnen.

Nach der Injektion ist eine Nachbetreuung von mindestens zwei Stunden notwendig. Vor Entlassung der Versicherten bzw. des Versicherten ist eine ärztliche Abschlussuntersuchung durchzuführen.

Qalsody ist zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit amyotrophe Lateralsklerose (ALS), die mit einer Mutation im Superoxid-Dismutase 1 (SOD1)-Gen assoziiert ist. In Deutschland sind etwa 6.000 bis 8.000 Erwachsene an ALS erkrankt, bei schätzungsweise zwei Prozent von ihnen ist die Erkrankung mit der SOD1-Genmutation assoziiert.

zuletzt aktualisiert am: 09.07.2025

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