Beobachtung und Betreuung nach Ascites als Entlastungspunktion abrechnen

Seit dem 1. Juli 2025 können ASV-Ärztinnen und ASV-Ärzte für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten im Anschluss an eine Punktion für die Teilleistung „Ascites als Entlastungspunktion unter Gewinnung von mindestens 250 ml Ascites-Flüssigkeit“ nach der Gebührenordnungspositionen (GOP) 02341 neu die GOP 01500 und 01502 abrechnen. Hierzu wurde die Aufnahme der GOP 01500 und 01502 für die entsprechenden Fachgruppen zu den jeweils aufgeführten Anlagen der ASV-RL als abrechnungsfähige Leistungen aufgenommen.

zuletzt aktualisiert am: 15.07.2025

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

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