Gesprächsleistungen gestrichen

Ab dem 1. Oktober 2026 können ASV-Ärztinnen und ASV-Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin die Gesprächsleistungen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 04230 und 04231 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) im Rahmen der Mukoviszidose-Behandlung nicht mehr abrechnen. Die GOP 04230 und 04231 werden aus der Anlage 2 b) Mukoviszidose gestrichen.

Hintergrund: Zum 1. Januar 2023 wurde die GOP 50700, welche der Vergütung von problemorientierten ärztlichen Gesprächen dient, die aufgrund einer Mukoviszidose-Erkrankung erforderlich sind, in den Abschnitt 50.7 EBM aufgenommen. Im Zuge dessen wurden die im Behandlungsumfang identischen Gesprächsleistungen nach den GOP 04230 und 04231 als abrechnungsfähige Leistungen gestrichen.

Gespräch nach GOP 50700 abrechnen

Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin können das problemorientierte ärztliche Gespräch, das aufgrund einer Mukoviszidose-Erkrankung erforderlich ist, weiterhin nach der GOP 50700 abrechnen.

Die GOP 50700 ist 16,31 Euro (128 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2026 ist 12,7404 Cent. Sie können die GOP 50700 je vollendete 10 Minuten abrechnen, höchstens viermal im Kalendervierteljahr.

zuletzt aktualisiert am: 23.09.2026

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