Humangenetik umstrukturiert: Neue Abrechnung beachten

In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wurden die humangenetischen Leistungen rückwirkend zum 1. Oktober 2026 an den neu strukturierten EBM-Abschnitt 11.4 (In-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen) angepasst. Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik beachten Änderungen bei fast allen Krankheitsbildern, die in der ASV behandelt werden.

Strukturelle Änderungen

Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik rechnen neu die Mutationssuche zur Diagnostik seltener Erkrankungen mittels Sequenzierung in Abhängigkeit von der untersuchten Sequenzlänge über vier neue Gebührenordnungspositionen (GOP) 11724 bis 11727 ab. Zudem wurde eine Zuschlagssystematik für die pathogenetischen GOP des Unterabschnitts 11.4.3 (In-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen) eingeführt jeweils für spezifische Erkrankungsgruppen (GOP 11700 bis 11708).

Um die Untersuchungen zur Diagnostik nicht seltener genetischer Erkrankungen in diese Systematik zu integrieren, wurden die GOP des Unterabschnitts 11.4.4 (Allgemeine In-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen) in den Unterabschnitt 11.4.3 überführt und der Unterabschnitt 11.4.4 ersatzlos gestrichen.

Die neuen GOP wie die Sequenzierungspauschalen und die Zusatzpauschalen für Erkrankungsgruppen wurden schematisch in die jeweiligen ASV-Anlagen überführt auf Basis der dort hinterlegten GOP. Die inhaltliche Überprüfung der Zuordnung im Detail fällt in die Zuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA).

Bis zu einer Entscheidung des GBA obliegt es den ASV-Teams, die humangenetischen Untersuchungen gemäß der Indikationsstellung der jeweiligen Erkrankung (ASV-Anlage) zuzuordnen.

Details der Anpassungen

Zusatzpauschalen für Erkrankungsgruppen

Sie rechnen neu Zusatzpauschalen für Erkrankungsgruppen nach den GOP 11700 bis 11708 bei folgenden ASV-Anlagen ab:

  • gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
  • gynäkologische Tumoren (ohne Subspezialisierung)
  • gynäkologische Tumoren (Subspezialisierung Mammakarzinom)
  • gynäkologische Tumoren (Subspezialisierung andere gynäkologische Tumoren)
  • urologische Tumoren
  • Kopf- oder Halstumoren
  • Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven
  • Knochen- und Weichteiltumoren
  • Rheumatologische Erkrankungen Erwachsene
  • Rheumatologische Erkrankungen Kinder und Jugendliche
  • zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie)
  • Mukoviszidose
  • Hämophilie
  • Neuromuskuläre Erkrankungen
  • Morbus Wilson
  • Marfan-Syndrom
  • pulmonale Hypertonie
  • angeborene Skelettsystemfehlbildungen

Sie können nur diejenigen GOP abrechnen, die der im Rahmen der jeweiligen Anlage erforderlichen humangenetischen Untersuchung gemäß ihrer Indikationsstellung zuzuordnen sind.

Die Zusatzpauschalen nach den GOP 11700 bis 11708 können sie abrechnen bei klinischen Symptomen und/oder mit begründetem Verdacht auf eine genetisch bedingte Erkrankung einer der nachfolgenden entsprechend der Untersuchungsindikation zugeordneten Erkrankungsgruppen:

Neue Leistungen überblicken

GOP

Beschreibung

11700

Zusatzpauschale humangenetische In-vitro-Diagnostik bei isolierten Organerkrankungen

11701

Zusatzpauschale humangenetische In-vitro-Diagnostik bei metabolischen oder endokrinen Erkrankungen

11702

Zusatzpauschale humangenetische In-vitro-Diagnostik bei Syndromen mit Fehlbildungen und/oder Wachstumsstörungen

11703

Zusatzpauschale humangenetische In-vitro-Diagnostik bei neurologischen, motorischen und/oder Entwicklungsstörungen

11704

Zusatzpauschale humangenetische In-vitro-Diagnostik bei Erkrankungen des hämostaseologischen und/oder blutbildenden Systems einschließlich des Immunsystems

11705

Zusatzpauschale humangenetische In-vitro-Diagnostik bei Erkrankungen der Sinnesorgane

11706

Zusatzpauschale humangenetische In-vitro-Diagnostik bei erblichen Tumorerkrankungen

11707

Zusatzpauschale humangenetische In-vitro-Diagnostik bei Erkrankungen des Haut-, Bindegewebe- und/oder Skelettsystems

11708

Zusatzpauschale humangenetische In-vitro-Diagnostik bei kardialen Erkrankungen

zuletzt aktualisiert am: 03.11.2026

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