Jährliche Anpassungen und Detailänderungen

Die Appendizes wurden zum 11. August 2022 an den Stand des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) vom 1. Oktober 2021 angepasst, sodass Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) weitere Untersuchungen durchführen und abrechnen können.

DiGA

In der ASV-Richtlinie wurde aufgenommen, dass auch in der ASV die Verordnung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) möglich ist. Seit dem 11. August 2022 können ASV-Ärztinnen und -Ärzte DiGA verordnen und die GOP 01470 abrechnen. Sie können die GOP sowohl für vorläufig als auch für dauerhaft im DiGA-Verzeichnis gelistete DiGA abrechnen. Entsprechend ist jede DiGA im Verzeichnis als „vorläufig oder dauerhaft“ aufgenommen gekennzeichnet.

Wichtig: Laut den Nutzungsbestimmungen der DiGA können sie nur Patientinnen und Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren mittels DiGA versorgen.

Rechnen ASV-Ärztinnen bzw. -Ärzte die GOP 01470 für die Erstverordnung mehrmals bei einem Patienten im Behandlungsfall ab, geben sie ab der zweiten Abrechnung der GOP 01470 den Namen der verordneten DiGA jeweils im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.

Gynäkologische Tumore: Mamma-MRT

Seit dem 11. August 2022 können ASV-Ärztinnen und ASV-Ärzte bei folgenden Indikationen ein MRT der Mamma durchführen:

  • MRT-Untersuchung der Mamma bei Empfehlung durch eine interdisziplinäre Tumorkonferenz um die Invasivität und Ausdehnung einer erforderlichen Operation zu planen 
  • bei hoher Dichte des Drüsenkörpers und/oder bei eingeschränkter Beurteilbarkeit der Befunde in Mammographie und Ultraschall, wenn eine Biopsie (z. B. wegen ausgeprägter Vernarbungen, multipler Befunde oder extremer Lokalisation) problematisch ist
  • bei invasiv lobulärem Karzinom.

Das MRT der Mamma rechnen sie nach der Pseudo-GOP 88523 ab.

Gastrointestinale Tumoren und urologische Tumore: PET und PET/CT

Eine weitere Anpassung betrifft die PET-/CT-Diagnostik bei bestimmten Krebserkrankungen. Zum 11. August 2022 wurde die Untersuchung von gastrointestinalen und urologischen Tumoren mittels Positronenemissionstomographie (PET) und Computertomographie (CT) präzisiert und um weitere Indikationen ergänzt.

Eine PET/CT bei Patientinnen und Patienten mit gastrointestinalen neuroendokrinen Tumoren ist neu auch zur Ausbreitungsdiagnostik, Rezidivdiagnostik, Erhebung des Rezeptorstatus vor nuklearmedizinischer Therapie sowie zur einmaligen Therapiekontrolle möglich.

Bei Patienten mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom mit progredienter Erkrankung wurde eine PET/CT zur Indikationsstellung einer Therapie mit Lutetium-177-PSMA als neue Leistung aufgenommen.

zuletzt aktualisiert am: 06.09.2023

Ansprechpartner

Team Sonderverträge

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68828
sondervertraege(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen