Jährliche Anpassungen und Detailänderungen

Die Appendizes wurden zum 19. September 2023 an den Stand des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) vom 1. Oktober 2022 angepasst, sodass Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) weitere Untersuchungen durchführen und abrechnen können (Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses - G-BA).

Da der Beschluss des G-BA die bereits gestrichene GOP 01470 (Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung) wieder in den Appendizes aufführt, erfolgte rückwirkend zum 19. September 2023 eine formale Korrektur durch einen Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses . Ärztinnen und Ärzte können die GOP 01470 somit weiterhin nicht abrechnen.

Urologische Tumoren: Weitere PET-Untersuchung abrechnen

Eine weitere Anpassung betrifft die Positronenemissionstomographie (PET)-Diagnostik bei urologischen Tumoren nach der Pseudo-Gebührenordnungsposition (Pseudo-GOP) 88500. Der Behandlungsumfang wurde um die beiden PET-Untersuchungen 68Ga- und 18F-PSMA-PET ergänzt. ASV-Ärztinnen und Ärzte können demnach auch ein PET/CT bei Patienten mit High-Risk Prostatakarzinom (Gleason-Score 8-10 oder T-Kategorie cT3/cT4 oder PSA≥20ng/ml) zur Ausbreitungsdiagnostik vor kurativ intendierter Therapie durchführen.

Hauttumoren: Erweitertes ASV-Team

Auch Fachärztinnen und Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde können künftig bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Hauttumoren (Tumorgruppe 4) hinzugezogen werden (auf Ebene 3) und so das ASV-Team unterstützen.

Rheumatologische Erkrankungen: Patientenschulung abrechnen

ASV-Ärztinnen und Ärzte können neu für die Vorbereitung und Durchführung einer standardisierten ambulanten Schulung für Patientinnen und Patienten mit rheumatoider Arthritis eine Abschnitt-2-Leistung abrechnen. Durch die Aufnahme der Leistung in den Appendix des Krankheitsbildes „Rheumatologische Erkrankung Erwachsene“ soll der damit verbundene Aufwand sachgerecht vergütet werden.

Die neue GOP wird veröffentlicht, sobald der ASV-Appendix verfügbar ist.

Marfan-Syndrom: Weiterer ICD aufgeführt

Zur Gruppe der Patientinnen und Patienten mit Marfan-Syndrom im Sinne der ASV-Richtlinie zählen Patientinnen und Patienten mit folgenden Erkrankungen:

  • Q87.4 Marfan-Syndrom und
  • verwandte, durch genetische Mutationen bedingte Störungen, die zur Aortenerweiterung mit einem Risiko der Aortendissektion führen können, z. B. Q25.4 Sonstige angeborene Fehlbildungen der Aorta und Loeys-Dietz-Syndrom.

Als weiteres Beispiel wurde neu der ICD-Code Q79.6 für das Ehlers-Danlos-Syndrom (vaskulärer Typ) aufgenommen.

zuletzt aktualisiert am: 09.11.2023

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