Knochen- und Weichteiltumoren: Neues Krankheitsbild abrechnen

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können neu Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren behandeln und im Rahmen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) abrechnen. Seit dem 3. Mai 2023 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft getreten.

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln ihre Patientinnen und Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, bei denen entweder als Primärtherapie oder als adjuvante oder neoadjuvante Therapie eine Strahlentherapie und/oder systemische medikamentöse Tumortherapie indiziert ist, die einer interdisziplinären oder komplexen Versorgung oder einer besonderen Expertise oder Ausstattung bedarf. Sie rechnen die Diagnostik, Behandlungen und Beratungen, wie zum Beispiel die Beratung zur Sporttherapie oder zur Medikamentengabe nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) aus Abschnitt 1 der Anlage 1.1a ab. Aus Abschnitt 2 der Anlage rechnen sie unter anderem eine Positronenmissionstomographie/Computertomographie (PET/CT) zur Lagebestimmung vor Operationen und zur Diagnosesicherung bei Rezidiven ab. Diese Leistung ist bislang nicht Bestandteil des EBM.

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 der ASV-Richtlinie. Eine Übersicht der teilnehmenden Fachgruppen sowie Unterlagen zur Gründung (Anzeigeformular und mehr) können Ärztinnen und Ärzte auf der Website einsehen.

 

Indikationsgruppen beachten

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren, wenn Erkrankungen gemäß der Richtlinie gesichert vorliegen. Darüber hinaus können Patientinnen und Patienten mit bösartiger Neubildung des Bindegewebes oder anderer Weichteile, unterschiedlicher Lokalisation über den unspezifischen ICD-10-Kode C49.9 (z. B. Stromatumoren/Sarkomen) eingeschlossen werden.

ICD-10-GM

Bezeichnung

C40.-

Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels der Extremitäten

C41.-

Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen

C45.7

Mesotheliom sonstiger Lokalisation

C47.1

Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems: Periphere Nerven der oberen Extremität, einschließlich Schulter

C47.2

Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems: Periphere Nerven der unteren Extremität, einschließlich Hüfte

C47.3

Bösartige Neubildung der peripheren Nerven des Thorax

C47.4

Bösartige Neubildung der peripheren Nerven des Abdomens

C47.5

Bösartige Neubildung der peripheren Nerven des Beckens

C47.6

Bösartige Neubildung der peripheren Nerven des Rumpfes, nicht näher bezeichnet

C47.8

Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems, mehrere Teilbereiche überlappend

C49.1

Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe der oberen Extremität, einschließlich Schulter

C49.2

Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe der unteren Extremität, einschließlich Hüfte

C49.3

Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe des Thorax

C49.4

Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe des Abdomens

C49.5

Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe des Beckens

C49.6

Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe des Rumpfes, nicht näher bezeichnet

C49.8

Bösartige Neubildung: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe, mehrere Teilbereiche überlappend

C49.9

Bösartige Neubildung des nicht näher bezeichneten sonstigen Bindegewebes und anderer nicht näher bezeichneter Weichteilgewebe

C76.3

Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen: Becken

C76.4

Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen: Obere Extremität

C76.5

Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen: Untere Extremität

C80.0

Bösartige Neubildung, primäre Lokalisation unbekannt, so bezeichnet

D48.1

Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens an Bindegewebe und anderen Weichteilgeweben

D48.2

Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Periphere Nerven und autonomes Nervensystem

D48.3

Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens am Retroperitoneum

D48.4

Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens am Peritoneum

 

zuletzt aktualisiert am: 07.08.2023

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