Notfalldatensatz aktualisieren: Abrechnung geändert
Ab dem 1. Januar 2026 rechnen ASV-Ärztinnen und ASV-Ärzte für die Aktualisierung des Notfalldatensatzes neu die Gebührenordnungsposition (GOP) 01643 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab. Die bisherige GOP 01641 (Zuschlag Notfalldatensatz) wird gestrichen.
Die neue GOP 01643 rechnen ASV-Teammitglieder ab, wenn sie den Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patientin oder des Patienten aktualisieren gemäß Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Hierzu wird die GOP 01643 für die entsprechenden Fachgruppen zu den jeweils aufgeführten Anlagen der ASV-Richtlinie (ASV-RL) als berechnungsfähige Leistung aufgenommen.
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 3: urologische Tumoren
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 4: Hauttumoren
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 5: Tumoren der Lunge und des Thorax
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 6: Kopf- oder Halstumoren
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 7: Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 8: Knochen- und Weichteiltumoren
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 9: Tumoren des Auges
- 1.1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 10: Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung
- 1.1 b) rheumatologische Erkrankungen Erwachsene
- 1.1 b) rheumatologische Erkrankungen Kinder und Jugendliche
- 1.1 c) Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
- 1.2 a) Multiple Sklerose
- 1.2 b) zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie)
- 2 a) Tuberkulose und atypische Mykobakteriose
- 2 b) Mukoviszidose
- 2 c) Hämophilie
- 2 d) Neuromuskuläre Erkrankungen
- 2 e) schwerwiegende immunologische Erkrankungen - Erkrankungsgruppe 1: Sarkoidose
- 2 h) Morbus Wilson
- 2 k) Marfan-Syndrom
- 2 l) Pulmonale Hypertonie
- 2 n) Transplantationsgruppe 1: Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation
- 2 o) ausgewählte seltene Lebererkrankungen
Technische Voraussetzung
ASV-Ärztinnen und ASV-Ärzte können die neue GOP 01643 nur ansetzen, wenn sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind.
Hintergründe
Der Notfalldatensatz wurde im Jahr 2018 in den EBM aufgenommen, erreichte aber nicht die erwartete Verbreitung. Bis Ende 2024 wurden lediglich rund 2,3 Millionen Datensätze angelegt. Daher wurde das automatische Zusetzen der GOP 01641 beendet und die Vergütungssystematik angepasst, indem Ärztinnen und Ärzte die neue GOP 01643 ab dem 1. Januar 2026 abrechnen.
Ansprechpartner
Team Sonderverträge
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Abrechnung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
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