Toxoplasma-Infektion abrechnen

Seit dem 1. Oktober 2023 können ASV-Ärztinnen und ASV-Ärzte neu die serologische Diagnostik der Toxoplasma-Infektion nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 32572 und 32573 abrechnen. Die neuen GOP wurden in den Unterabschnitt 32.3.7 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen. Die serologische Diagnostik der Toxoplasma-Infektion im EBM wurde damit an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.

Die bisherigen GOP 32569 bis 32571 und 32640 wurden aus dem EBM gestrichen. Mit diesem Beschluss erfolgte die Anpassung der abrechnungsfähigen GOP in der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) an den aktuellen Stand des EBM.

Die neuen GOP 32572 und 32573 wurden in die folgenden Appendizes jeweils in Abschnitt 1 aufgenommen:

  • 1.1a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 5: Tumoren der Lunge und des Thorax
  • 1.1a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 6: Kopf- oder Halstumoren
  • 1.1a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 7: Tumoren des Gehirns und der  peripheren Nerven
  • 1.1b) rheumatologische Erkrankungen Erwachsene
  • 1.1b) rheumatologische Erkrankungen Kinder und Jugendliche
  • 1.2a) Multiple Sklerose (nur GOP 32572)
  • 1.1c) Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • 2 d) Neuromuskuläre Erkrankungen
  • 2 e) schwerwiegende immunologische Erkrankungen - Erkrankungsgruppe 1: Sarkoidose

Toxoplasmose-Diagnostik durchführen

Die neue GOP 32572 rechnen sie für den qualitativen Nachweis und/oder die quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern der Immunglobulinklasse IgM und/oder IgG, auch zur Verlaufskontrolle ab. Für die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern als weiterführender Abklärungstest nach positiver IgM-Antikörperbestimmung rechnen sie die neue GOP 32573 als Zuschlag zur GOP 32572 ab.

Die serologische Diagnostik der Toxoplasma-Infektion neu nach GOP 32572 ersetzt die bisherigen serologischen Einzelleistungen nach den GOP 32569, 32570 und 32571. Der Zuschlag nach der GOP 32573 ersetzt die GOP 32640.

Neue Leistungen überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Bewertung

32572

Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern der Immunglobulinklasse IgM und/oder IgG, auch zur Verlaufskontrolle

11,75 Euro
 

32573

Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 32572 für die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern als Abklärungstest nach positiver IgM-Antikörperbestimmung

25,90 Euro

 

zuletzt aktualisiert am: 09.11.2023

Ansprechpartner

Team Sonderverträge

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68828
sondervertraege(at)kvhessen(.)de

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen