Angeborene Skelettsystemfehlbildungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der angeborenen Skelettsystemfehlbildungen die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert. So können künftig auch Patientinnen und Patienten mit angeborenen Skelettsystemfehlbildungen das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular angeborenen Skelettsystemfehlbildungen weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular angeborenen Skelettsystemfehlbildungen. Optional können Sie die Muster-Exceldatei Teamstruktur angeborenen Skelettsystemfehlbildungen verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular angeborenen Skelettsystemfehlbildungen (und gegebenenfalls die Exceldatei) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um angeborene Skelettsystemfehlbildungen im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Angeborene Skelettsystemfehlbildungen“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de
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