Angeborene Skelettsystemfehlbildungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der angeborenen Skelettsystemfehlbildungen die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert. So können künftig auch Patientinnen und Patienten mit angeborenen Skelettsystemfehlbildungen das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular angeborenen Skelettsystemfehlbildungen weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um angeborene Skelettsystemfehlbildungen im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Angeborene Skelettsystemfehlbildungen“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 18.06.2026

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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