Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation
Mit Datum vom 25.06.2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine weitere Indikation für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung beschlossen. So können künftig auch Patientinnen und Patienten, mit Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation die ASV in Anspruch nehmen.
Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim erweiterten Landesausschuss anzeigen.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular allogener Stammzellentransplantation weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular allogener Stammzellentransplantation. Optional können Sie die Muster-Exceldatei Teamstruktur allogener Stammzellentransplantation verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular allogener Stammzellentransplantation (und gegebenenfalls die Exceldatei allogener Stammzellentransplantation) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Versorgung von Patienten vor oder nach Organtransplantation und von lebenden Spendern Transplantationsgruppe 1: Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de
Ihre Downloads ()
Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.