Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation

Mit Datum vom 25.06.2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine weitere Indikation für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung beschlossen. So können künftig auch Patientinnen und Patienten, mit Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation die ASV in Anspruch nehmen.

Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim erweiterten Landesausschuss anzeigen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular allogener Stammzellentransplantation weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose angeben. Diese Diagnosen sind in der  ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Versorgung von Patienten vor oder nach Organtransplantation und von lebenden Spendern Transplantationsgruppe 1: Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 15.07.2025

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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