Behandlungsfeldübergreifende Muster
Hier finden Sie behandlungsfeldübergreifende Muster und Formulare. Diese sollen Ihnen die Aufbereitung der Unterlagen erleichtern und dienen der Konkretisierung der Anforderungen.
Mindestbehandlungszahlen
Bis zum 31. Januar eines jeden Jahres sind die Mindestbehandlungszahlen des Vorjahres beim erweiterten Landesausschuss Hessen einzureichen. Bitte nutzen Sie zur Meldung die bereitgestellten Muster für die onkologischen Erkrankungen, für rheumatologische Erkrankungen oder Chronisch entzündliche Darmerkrankungen oder für seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen.
Die Vorgaben für Ihr Behandlungsfeld finden Sie in der jeweiligen Anlage zur ASV-Richtlinie.
Bitte beachten Sie, dass die Mindestmengen über den gesamten Zeitraum der ASV-Berechtigung zu erfüllen sind.
Nebentätigkeitsgenehmigung des Arbeitgebers (Anlage 1)
Für jedes angestellte oder ermächtigte Teammitglied Ihres ASV Teams ist eine Nebentätigkeitsgenehmigung des Arbeitgebers einzureichen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Arzt beziehungsweise die Ärztin Mitglied des Kernteams oder der hinzuzuziehenden Facharztebene ist.
DOWNLOADS
- Meldung der Mindestmengen: Seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen | xlsx | 446 KB
- Meldung der Mindestmengen: onkologische Erkrankungen | xlsx | 448 KB
- Meldung der Mindestmengen: rheumatologische Erkrankungen und chronisch entzündliche Darmerkrankungen | xlsx | 445 KB
- Nebentätigkeitsgenehmigung des Arbeitgebers (Anlage 1) | pdf | 37 KB
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen