Behandlungsfeldübergreifende Muster

Hier finden Sie behandlungsfeldübergreifende Muster und Formulare. Diese sollen Ihnen die Aufbereitung der Unterlagen erleichtern und dienen der Konkretisierung der Anforderungen.

Mindestbehandlungszahlen

Bis zum 31. Januar eines jeden Jahres sind die Mindestbehandlungszahlen des Vorjahres beim erweiterten Landesausschuss Hessen einzureichen. Bitte nutzen Sie zur Meldung die bereitgestellten Muster für die onkologischen Erkrankungen, die Muster für rheumatologische Erkrankungen oder Chronisch entzündliche Darmerkrankungen oder die Muster seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen.

Die Vorgaben für Ihr Behandlungsfeld finden Sie in der jeweiligen Anlage zur ASV-Richtlinie.

 Bitte beachten Sie, dass die Mindestmengen über den gesamten Zeitraum der ASV-Berechtigung zu erfüllen sind.

Nebentätigkeitsgenehmigung des Arbeitgebers (Anlage 1)

Für jedes angestellte oder ermächtigte Teammitglied Ihres ASV Teams ist eine Nebentätigkeitsgenehmigung des Arbeitgebers einzureichen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Arzt beziehungsweise die Ärztin Mitglied des Kernteams oder der hinzuzuziehenden Facharztebene ist.

Nachweischeck

Der ASV-Nachweischeck  enthält alle aktuell in der ASV relevanten Qualitätssicherungs- (QS)-Bereiche und gibt Ihnen eine Hilfestellung, welche Nachweise bei dem Erweiterten Landesausschuss (eLA) einzureichen sind. Auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) stehen Ihnen weitere Informationen zu genehmigungspflichtigen Leistungen sowie eine Liste aller genehmigungspflichtigen Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei auch die Ergänzung leistungsspezifischer Qualitätsanforderungen in § 4a und im Anhang zu § 4a der ASV-Richtlinie.

zuletzt aktualisiert am: 17.07.2024

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