Chronisch entzündliche Darmerkrankungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der chronisch entzündlichen Darmerkrankungen die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert. So können künftig auch Patientinnen und Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen.

So setzt sich ein Team zusammen.

Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 1.1 Buchstabe c Chronisch entzündliche Darmerkrankungen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular chronisch entzündliche Darmerkrankung weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um chronisch entzündliche Darmerkrankungen im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Erwachsene eine gesicherte Diagnose aus den Bereichen K50.-, K51.- oder K52.3- angeben. Bei Kindern und Jugendlichen genügt bereits eine Verdachtsdiagnose. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Anlage 1.1 Buchstabe c – Chronisch entzündliche Darmerkrankungen“ aufgelistet.“

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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