Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der chronisch entzündlichen Darmerkrankungen die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert. So können künftig auch Patientinnen und Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen.
Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 1.1 Buchstabe c Chronisch entzündliche Darmerkrankungen.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular. Weiter bitten wir Sie, die Muster-Exceldatei zu verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular (und gegebenenfalls die Exceldatei) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um chronisch entzündliche Darmerkrankungen im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Erwachsene eine gesicherte Diagnose aus den Bereichen K50.-, K51.- oder K52.3- angeben. Bei Kindern und Jugendlichen genügt bereits eine Verdachtsdiagnose. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Anlage 1.1 Buchstabe c – Chronisch entzündliche Darmerkrankungen“ aufgelistet.“
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de