Gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle (GIT)

Mit den gastrointestinalen Tumoren (GIT) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das erste Feld zur Behandlung onkologischer Erkrankungen im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eröffnet.

So setzt sich ein Team zusammen.

Die Vorgaben umfassen die Diagnostik, Behandlung und Beratung der Patientinnen und Patienten sowie die personellen, sächlichen und organisatorischen Anforderungen an die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten sowie Krankenhäuser. Ebenso regelt die Anlage, welche gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle in der ASV behandelt werden können.

Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage „Gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle“.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular gastrointestinale Tumoren weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um gastrointestinale Tumoren im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose aus dem Bereich C15.- bis C80.0 angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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