Pulmonale Hypertonie

Patientinnen und Patienten mit Pulmonaler Hypertonie können sich durch Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer in einem ASV-Team behandeln lassen. Die Regelung ist zum 1. Juni 2016 in Kraft getreten.

So setzt sich ein Team zusammen.

Die Vorgaben umfassen die Diagnostik, Behandlung und Beratung der Patientinnen und Patienten sowie die personellen, sächlichen und organisatorischen Anforderungen an die Vertragsärztinnen, Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten sowie Krankenhäuser.

Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 2 – Buchstabe I pulmonale Hypertonie

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular Pulmonale Hypertonie weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um pulmonale Hypertonie im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine Verdachts- oder gesicherte Diagnose I27.0, I27.2- oder P29.3 angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „l) pulmonale Hypertonie“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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