Frist: 6. Mai 2024

Altgenehmigungen des Ministeriums laufen aus!

Kopf- oder Halstumoren

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der onkologischen Erkrankungen die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert. So können künftig auch Patientinnen und Patienten, die an Kopf- oder Halstumoren erkrankt sind, das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen.

So setzt sich ein Team zusammen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

  • Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular. Optional können Sie die Muster-Exceldatei verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
  • Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular (und gegebenenfalls die Exceldatei) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der Nachweischeck​​​​​​​  unterstützt Sie bei der Vorbereitung.

Um Kopf- oder Halstumoren im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose aus dem Bereich C00. bis C80.0- angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Tumorgruppe 6: Kopf- oder Halstumoren“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 14.02.2024

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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