Kopf- oder Halstumoren
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der onkologischen Erkrankungen die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert. So können künftig auch Patientinnen und Patienten, die an Kopf- oder Halstumoren erkrankt sind, das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular. Optional können Sie die Muster-Exceldatei verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular (und gegebenenfalls die Exceldatei) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der Nachweischeck-Qualitätssicherung Kopf-Halstumoren unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um Kopf- oder Halstumoren im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose aus dem Bereich C00. bis C80.0- angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Tumorgruppe 6: Kopf- oder Halstumoren“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen