Kurzdarmsyndrom

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen des Kurzdarmsyndroms die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert. So können künftig auch Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular Kurzdarmsyndrom weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom im Rahmen der ASV behandeln zu können, genügt vorerst eine Verdachtsdiagnose. Diese muss jedoch innerhalb von zwei Quartalen nach Erstkontakt in eine gesicherte Diagnose überführt sein. Die Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Kurzdarmsyndrom“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 18.06.2026

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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