Kurzdarmsyndrom
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen des Kurzdarmsyndroms die Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) konkretisiert. So können künftig auch Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom das spezielle Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular Kurzdarmsyndrom weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular Kurzdarmsyndrom. Optional können Sie die Muster-Exceldatei Teamstruktur Kurzdarmsyndrom verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular Kurzdarmsyndrom (und gegebenenfalls die Exceldatei) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der ASV-Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom im Rahmen der ASV behandeln zu können, genügt vorerst eine Verdachtsdiagnose. Diese muss jedoch innerhalb von zwei Quartalen nach Erstkontakt in eine gesicherte Diagnose überführt sein. Die Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Kurzdarmsyndrom“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de
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