Marfan-Syndrom

Das Marfan-Syndrom gehört zu den Erkrankungen, die im Rahmen der ASV behandelt werden können. Seit Ende Juni 2015 können Fachärztinnen und Fachärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten am Behandlungsprogramm teilnehmen.

So setzt sich ein Team zusammen.

Die Vorgaben umfassen die Diagnostik, Behandlung und Beratung der Patientinnen und Patienten sowie die personellen, sächlichen und organisatorischen Anforderungen an die Vertragsärztinnen, Vertragsärzte Vertragspsychotherapeutinnen, Vertragspsychotherapeuten und Krankenhäuser.

Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage „Marfan-Syndrom“.

Um das Marfan-Syndrom im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine Verdachts- oder gesicherte Diagnose angeben. Das Marfan-Syndrom umfasst die Diagnose Q87.4 (Marfan-Syndrom) und verwandte, durch genetische Mutationen bedingte Störungen, die zur Aortenerweiterung mit einem Risiko der Aortendissektion führen können, zum Beispiel Q25.4 Sonstige angeborene Fehlbildungen der Aorta, Loeys-Dietz-Syndrom oder Q79.6 Ehlers-Danlos-Syndrom (vaskulärer Typ)). Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „k) Marfan-Syndrom“ aufgelistet.

 

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular. Optional können Sie die Muster-Exceldatei verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen. Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular (und gegebenenfalls die Exceldatei) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein.  Der Nachweischeck  unterstützt Sie bei der Vorbereitung.

 

zuletzt aktualisiert am: 07.10.2022

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen