Morbus Wilson

Die ASV-Anlage 2 h) Morbus Wilson ist am 12.06.2018 in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Morbus Wilson als weitere Indikation beschlossen, sodass an Morbus Wilson erkrankte Patientinnen und Patienten im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden können.

Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim erweiterten Landesausschuss (eLA) anzeigen.

 

So setzt sich ein Team zusammen.

Die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie zur Anlage 2 Buchstabe h Morbus Wilson finden Sie auf der Website des GBA

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular Morbus Wilson weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind. Wenn Ihr Team die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vorsieht, vermerken Sie dies bitte direkt auf dem Anzeigenformular.

Um Morbus Wilson im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie die Verdachts- oder gesicherte Diagnose E83.0 (Störungen des Kupferstoffwechsels) angeben. Diese Diagnose ist in der ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) unter dem Lesezeichen „h) Morbus Wilson“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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