Multiple Sklerose
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein neues Behandlungsangebot für Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eröffnet. Der Beschluss des G-BA[RL2] wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 18. Juli 2023 in Kraft getreten.

Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 1.2 Buchstabe a Multiple Sklerose.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular. Optional können Sie die Muster-Exceldatei verwenden, um ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular (und gegebenenfalls die Exceldatei) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um Multiple Sklerose im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose aus den in der Anlage 1.2 a) Multiple Sklerose zur ASV-Richtlinie definierten Diagnosen angeben. Zu Multiple Sklerose im Sinne der ASV-Richtlinie zählen Patientinnen und Patienten mit folgenden Erkrankungen: G35.-, G36.- sowie G37.-.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de