Rheumatologische Erkrankungen

Die ASV-Anlage 1.1b rheumatologische Erkrankungen ist jetzt komplett: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die rheumatologischen Erkrankungen als weitere Indikation beschlossen, die in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden können. Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim Erweiterten Landesausschuss anzeigen.

Erstmalig ist eine Anlage zur ASV-Richtlinie in zwei Teile gegliedert:

  • Teil 1 umfasst die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Teil 2 umfasst die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

So setzt sich ein Team zur Behandlung von Erwachsenen zusammen.
So setzt sich ein Team zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen zusammen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular Rheumatologische Erkrankungen weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um rheumatische Erkrankungen im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine Verdachts- oder gesicherte Diagnose angeben. Eine Verdachtsdiagnose muss jedoch innerhalb von zwei Quartalen nach Erstkontakt in eine gesicherte Diagnose überführt werden. Die Diagnosen umfassen den Bereich D68.6 – I77.6, M01.2 – M86.3 für Erwachsene und den Bereich D68.6 – I77.6, L50.2, M01.2 – M86.3 für Kinder und Jugendliche. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „b) rheumatologische Erkrankungen Teil 1: Erwachsene“ beziehungsweise „Teil 2: Kinder und Jugendliche“ aufgelistet.

 

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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