Tuberkulose und atypische Mykobakteriose

Für Tuberkulose können Fachärztinnen und Fachärzte seit 1. April 2014 ein Team zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) beim Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) anzeigen.

So setzt sich ein Team zusammen.

Die Vorgaben umfassen die Diagnostik, Behandlung und Beratung der Patientinnen und Patienten sowie die personellen, sächlichen und organisatorischen Anforderungen an die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Krankenhäuser. Ebenso regelt die Anlage, welche Krankheitsbilder in der ASV behandelt werden können.

Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage „Tuberkulose und atypische Mykobakteriose“.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular Tuberkulose weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um Tuberkulose und atypische Mykobakteriose im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine Verdachts- oder gesicherte Diagnose aus dem Bereich A15.- bis A31.- und Z20.1 (Chemoprophylaxe/Chemoprävention) angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie  unter dem Lesezeichen „a) Tuberkulose und atypische Mykobakteriose“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 07.10.2022

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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