Tumoren des lymphatischen Gewebes und Erkrankungen der Blutbildung

Mit Datum vom 25.06.2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine weitere Indikation für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung beschlossen. So können künftig auch Patientinnen und Patienten, mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung das Behandlungsangebot der ASV in Anspruch nehmen.

Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim erweiterten Landesausschuss anzeigen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose angeben. Diese Diagnosen sind in der  ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Tumorgruppe 10: Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 14.08.2025

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen