Tumoren Lunge & Thorax

Der  Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein neues Behandlungsangebot für Erwachsene mit Tumoren der Lunge und des Thorax beschlossen, sodass daran erkrankte Patientinnen und Patienten im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden können. Der Beschluss des G-BA wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 7. April 2020 in Kraft getreten. Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim Erweiterten Landesausschuss (eLA) anzeigen.

So setzt sich ein Team zusammen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

  • Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular. Optional können Sie die Muster-Exceldatei verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
  • Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular (und gegebenenfalls die Exceldatei) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der Nachweischeck  unterstützt Sie bei der Vorbereitung.

Um Tumoren der Lunge und des Thorax im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose aus dem Bereich C33 bis C80.0 angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Tumorgruppe 5: Tumoren der Lunge und des Thorax“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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