Urologische Tumoren

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die urologischen Tumoren als weitere Indikation beschlossen, die in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandelt werden kann. Die Anlage zählt zu den Indikationen mit besonderem Krankheitsverlauf und umfasst die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit urologischen Tumoren.

Welche Erkrankungen dies genau sind, ist den aufgeführten ICD-Codes in der Anlage unter „Konkretisierung der Erkrankung“ zu entnehmen. Sie wurden weitgehend aus der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b (alt) SGB V übernommen.

Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim Erweiterten Landesausschuss (eLA) anzeigen.

So setzt sich ein Team zusammen.

Auf der Website des G-BA finden Sie die Beschlüsse zur ASV-Richtlinie und die Anlage 1.1 Buchstabe a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 3: urologische Tumoren.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular Urologische Tumoren weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

Um urologische Tumoren im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine gesicherte Diagnose aus dem Bereich C47.5 bis C80.- angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Tumorgruppe 3: urologische Tumoren“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 29.11.2023

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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