Abrechnung für ASV-Mitglieder
Jedes ASV-Mitglied rechnet seine Leistungen selbst nach den ASV-Abrechnungsbedingungen ab. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) stellt Rechnungen aus und unterstützt bei Fragen, die für die Abrechnung bei den Krankenkassen relevant sind.
Falls Sie auch andere Leistungen mit der KVH abrechnen, übermitteln Sie die ASV-Leistungen mit der Quartalsabrechnung.
Die Abrechnung beinhaltet
- die Leistungen der ASV
- die ASV-Teamnummer
- die nach der ASV-Richtlinie gültigen Diagnosen (ICD-10-GM).
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Ansprechpartner
Team Sonderverträge
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68828
sondervertraege(at)kvhessen(.)de