Chronisch entzündliche Darmerkrankungen: Chromoendoskopie

Ab dem 1. Januar 2024 können Ärztinnen und- Ärzte in der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) die Durchführung einer Chromoendoskopie für Patientinnen und Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen über die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 50601 abrechnen. Die GOP wird in den Abschnitt 50.6 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen. Der Anhang 6 des EBM wurde entsprechend angepasst. Die bisherige Abschnitt-2-Leistung im Appendix zur Anlage 1.1c der ASV-Richtlinie wird gestrichen.  

Chromoendoskopie abrechnen

Die neue GOP 50601 können ASV-Teams ab dem 1. Januar 2024 im Rahmen einer Überwachungskoloskopie als Zuschlag zu der Grundleistung Koloskopie nach den GOP 04514 und 13421 bzw. (Teil-)Koloskopie nach den 04518 und 13422 abrechnen. 

Im Anhang 6 zum EBM erfolgt für die ASV-Anlage 1.1c zur ASV-Richtlinie eine Zuordnung der GOP 50601 aus dem ASV-Kapitel 50 zu den vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebenen Fachgruppen.

 

Die neue GOP 50601 können demnach folgende Fachgruppen berechnen:

 

  • Innere Medizin und Gastroenterologie,
  • Kinder- und Jugendchirurgie,
  • Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie 
  • Viszeralchirurgie.

Sie geben für die Berechnung bei Patientinnen und Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen mindestens einen der folgenden ICD-Codes an:

  • K50.- Crohn-Krankheit [Enteritis regionalis] [Morbus Crohn]
  • K51.- Colitis ulcerosa
  • K52.3- Colitis indeterminata

Die GOP 50601 können sie einmal in Krankheitsfall abrechnen. Die neue GOP ist 47,97 Euro (402 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2024 ist 11,9339 Cent.

Der ergänzte Bewertungsausschuss berät drei Jahre nach Beschlussfassung über die Aufnahme einer Sachkostenregelung für die Chromoendoskopie.

Um eine (Teil-)Koloskopie als Grundleistung abzurechnen, ist der Nachweis einer fachlichen Befähigung notwendig. ASV-Ärztinnen und ASV-Ärzte informieren sich hierzu bei dem jeweiligen Krankheitsbild.

zuletzt aktualisiert am: 27.11.2023

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