Sarkoidose
Die ASV-Anlage 2 e) Sarkoidose ist in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Sarkoidose als weitere Indikation beschlossen, sodass an Sarkoidose erkrankte Patientinnen und Patienten im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden können. Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim Erweiterten Landesausschuss anzeigen.
ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden
Mit dem Anzeigenformular weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.
- Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular. Optional können Sie die Muster-Exceldatei verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
- Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular (und gegebenenfalls die Exceldatei) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein. Der Nachweischeck unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Um Sarkoidose im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine Verdachts- oder gesicherte Diagnose D86.- Sarkoidose angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Erkrankungsgruppe 1 Sarkoidose“ aufgelistet.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de