Frist: 7. April 2023

Altgenehmigungen des Ministeriums laufen aus!

Sarkoidose

Die ASV-Anlage 2 e) Sarkoidose ist in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Sarkoidose als weitere Indikation beschlossen, sodass an Sarkoidose erkrankte Patientinnen und Patienten im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden können. Interessierte ASV-Teams können ihre Teilnahme beim Erweiterten Landesausschuss anzeigen.

So setzt sich ein Team zusammen.

ASV-Team gründen oder Teil eines Teams werden

Mit dem Anzeigenformular weisen ASV-Teams nach, dass sie die Anforderungen erfüllen. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen, Nachweise, Verträge oder Urkunden dem Erweiterten Landesausschuss Hessen (eLA) vorzulegen sind.

  • Verwenden Sie für Ihre Anzeige ausschließlich das bereitgestellte Anzeigenformular. Optional können Sie die Muster-Exceldatei verwenden, um Ihre Teamstruktur darzustellen.
  • Reichen Sie das vollständige Anzeigenformular (und gegebenenfalls die Exceldatei) samt den geforderten Anlagen beim eLA ein.

Um Sarkoidose im Rahmen der ASV behandeln zu können, müssen Sie eine Verdachts- oder gesicherte Diagnose D86.- Sarkoidose angeben. Diese Diagnosen sind in der ASV-Richtlinie unter dem Lesezeichen „Erkrankungsgruppe 1 Sarkoidose“ aufgelistet.

zuletzt aktualisiert am: 10.11.2022

Ansprechpartner

Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
landesausschuss(at)kvhessen(.)de

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