Lymphome: Neues Krankheitsbild abrechnen
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können im Rahmen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) neu Patientinnen und Patienten mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung behandeln und abrechnen. Seit dem 26. Juni 2025 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft getreten.
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln ihre Patientinnen und Patienten mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, bei denen eine Strahlentherapie und/oder systemische medikamentöse Tumortherapie oder eine regelmäßige Transfusion von Erythrozyten- oder Thrombozytenkonzentraten oder eine andere krankheitsspezifische systemische medikamentöse Therapie indiziert ist, die einer interdisziplinären oder komplexen Versorgung oder einer besonderen Expertise oder Ausstattung bedarf.
Die Konkretisierung umfasst des Weiteren die Betreuung von Patientinnen und Patienten, die wegen eines Tumors des lymphatischen oder blutbildenden Gewebes eine Therapie erhalten haben und an einer Langzeitkomplikation/Spättoxizität leiden.
Sie rechnen die Diagnostik, Behandlungen und Beratungen, wie zum Beispiel zur Ernährung, zu Hilfsmitteln oder das Tumorstaging nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) aus Abschnitt 1 der Anlage 1.1a (Tumorgruppe 10) ab.
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß § 3 der ASV-Richtlinie. Eine Übersicht der teilnehmenden Fachgruppen sowie Unterlagen zur Gründung (Anzeigeformular und mehr) können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hier auf der ASV-Website einsehen.
Die Betreuung erfolgt durch ein Ärzteteam, dessen Leitung eine Fachärztin oder ein Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie übernimmt.
Im Kernteam wird die Teamleitung um folgende Fachgruppen ergänzt:
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- Strahlentherapie.
Berechtigt zur Teilnahme sind neben den Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie auch Fachärztinnen und Fachärzte im Fachgebiet Innere Medizin mit dem Nachweis der Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie, denen bis zum 31. Dezember 2015 eine entsprechende Zulassung und Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologievereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä)) seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen erteilt wurde.
Indikationsgruppen beachten
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln Patientinnen und Patienten mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung, wenn Erkrankungen gemäß der Richtlinie vorliegen.
Diagnosen überblicken
ICD-10-GM | Bezeichnung |
C81.- | Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose] |
C82.- | Follikuläres Lymphom |
C83.- | Nicht follikuläres Lymphom |
C84.- | Reifzellige T/NK-Zell-Lymphome |
C85.- | Sonstige und nicht näher bezeichnete Typen des Non-Hodgkin-Lymphoms |
C86.- | Weitere spezifizierte T/NK-Zell-Lymphome |
C88.- | Bösartige immunproliferative Krankheiten |
C90.- | Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen |
C91.- | Lymphatische Leukämie |
C92.- | Myeloische Leukämie |
C93.- | Monozytenleukämie |
C94.- | Sonstige Leukämien näher bezeichneten Zelltyps |
C95.- | Leukämie nicht näher bezeichneten Zelltyps |
C96.- | Sonstige und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes |
D45 | Polycythaemia vera |
D46.- | Myelodysplastische Syndrome |
D47.- | Sonstige Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes |
D55.- | Anämie durch Enzymdefekte |
D56.0 | Alpha- Thalassämie |
D56.1 | Beta-Thalassämie |
D56.2 | Delta-Beta-Thalassämie |
D56.8 | Sonstige Thalassämien |
D57.- | Sichelzellenkrankheiten |
E85.9 | Amyloidose, nicht näher bezeichnet (Leichtketten-Amyloidose) |
ICD-10-GM | Bezeichnung |
D59.- | Erworbene hämolytische Anämien |
D60.- | Erworbene isolierte aplastische Anämie [Erythroblastopenie] [pure red cell aplasia] |
D61.- | Sonstige aplastische Anämien |
D64.- | sonstige Anämien |
ICD-10-GM | Bezeichnung |
D69.3 | Idiopathische thrombozytopenische Purpura |
D69.4- | Sonstige primäre Thrombozytopenie |
D69.6- | Thrombozytopenie, nicht näher bezeichnet |
ICD-10-GM | Bezeichnung |
D70.- | Agranulozytose und Neutropenie |
D71 | Funktionelle Störungen der neutrophilen Granulozyten |
D72.0 | Genetisch bedingte Leukozytenanomalien |
Bei Langzeitkomplikation/Spättoxizität ist der behandelte Tumor des lymphatischen oder blutbildenden Gewebes als „Zustand nach“ zu dokumentieren. Diese Anlage umfasst nicht die Nachbehandlung von Patientinnen und Patienten im Rahmen der allogenen Stammzelltransplantation.
Sächliche und organisatorische Anforderungen beachten
Um im Rahmen der ASV die Patientinnen und Patienten behandeln zu können, beachten Ärztinnen und Ärzte noch weitere sächliche und organisatorische Anforderungen:
- eine Zusammenarbeit mit folgenden Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen:
- ambulanten Pflegediensten zur häuslichen Krankenpflege (möglichst mit besonderen Kenntnissen in der Pflege onkologischer Patientinnen und Patienten oder der Zusatzqualifikation onkologische Pflege)
- Einrichtungen der ambulanten und stationären Palliativversorgung
- Physiotherapie
- Referenzpathologie
- sozialen Diensten wie zum Beispiel Sozialdienst oder vergleichbare Einrichtungen mit sozialen Beratungsangeboten
- Zahnheilkunde
Hierzu bedarf es keiner vertraglichen Vereinbarung.
- eine Zusammenarbeit mit der folgenden Fachdisziplin: Transfusionsmedizin, sofern die Fachgruppe Transfusionsmedizin nicht bereit im ASV-Team vorhanden ist
Hierzu bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung.
- eine 24-Stunden-Notfallversorgung mindestens in Form einer Rufbereitschaft von einer bzw. einem der folgenden Ärztinnen bzw. Ärzte: Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie
Die 24 Stunden Notfallversorgung umfasst auch Notfall-Labor und im Notfall erforderliche bildgebende Diagnostik.
- die in die onkologische Behandlung eingebundenen Pflegefachkräfte mehrheitlich eine staatlich anerkannte Zusatzqualifikation zur onkologischen Pflege besitzen sollen. Sofern die Regelungen einzelner Bundesländer diese Qualifikation nicht vorsehen, ist die entsprechende Erfahrung vorzuweisen.
- zur Gewährleistung des Behandlungsauftrages jede Patientin und jeder Patient mit einer onkologischen Erkrankung (bei Diagnosestellung vor Einleitung der Primär- oder Rezidivtherapie) in einer interdisziplinären Tumorkonferenz durch ein Mitglied des Kernteams vorzustellen ist, in die alle an der Behandlung beteiligten Fachdisziplinen, mindestens die Fachdisziplinen des Kernteams, eingebunden sind. Ausnahmen hiervon sind in einer SOP (standard operating procedures) festzulegen. Die Teilnehmer und die Ergebnisse der interdisziplinären Tumorkonferenz sind zu dokumentieren.
- der Patientin und dem Patienten das Ergebnis der Tumorkonferenz mit allen wesentlichen Aspekten zu Risiken, Nebenwirkungen und zu erwartenden Folgen darzulegen ist,
- die Diagnostik und Behandlungseinleitung zeitnah erfolgt,
- eine ausreichende Anzahl von Behandlungsplätzen auch für die medikamentösen und transfusionsmedizinischen Behandlungen gegebenenfalls auch für eine Behandlung am Wochenende und an Feiertagen zur Verfügung steht,
- für immundefiziente Patientinnen und Patienten geeignete Behandlungsmöglichkeiten und Räumlichkeiten zur Verfügung stehen,
- infektiöse Patientinnen und Patienten in gesonderten Räumen ohne Kontakt zu anderen Patientinnen und Patienten untersucht und behandelt werden können,
- eine qualitätsgesicherte Zubereitung der zur intravenösen Tumortherapie benötigten Wirkstoffe erfolgt,
- eine gegebenenfalls tägliche Zubereitung und Entsorgung der tumorspezifischen intravenösen Therapeutika einschließlich der notwendigen Sicherungsmechanismen zum Ausschluss von Verwechslungen von Zytostatikalösungen oder Blutprodukten vorgehalten werden,
- Notfallpläne (SOP) und für Reanimation und sonstige Notfälle benötigte Geräte und Medikamente für typische Notfälle bei der Behandlung von onkologischen Patientinnen und Patienten bereitgehalten werden,
- die Möglichkeit einer intensivmedizinischen Behandlung besteht,
- stationäre Notfalloperationen möglich sind,
- den Patientinnen und Patienten industrieunabhängiges, kostenlos erhältliches Informationsmaterial (zum Beispiel „Blaue Reihe“ der Deutschen Krebshilfe, Material der Krebs-Selbsthilfeorganisationen) über ihre Erkrankung und Behandlungsalternativen zur Verfügung gestellt wird,
- eine Registrierung der Patientinnen und Patienten in Krebsregistern entsprechend den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes erfolgt.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
Team Sonderverträge
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Abrechnung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Geschäftsstelle des Erweiterten Landesausschusses
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Bedarfsprüfung
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Tel 069 24741-7215
Fax 069 24741-68804
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