Lymphome und Stammzelltransplantation: Änderungen beachten

Rückwirkend zum 1. Juli 2025 können ASV-Teams im Rahmen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bei Patientinnen und Patienten mit Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung und nach allogener Stammzelltransplantation Leistungen aus Kapitel 50 und 51 abrechnen. Zusätzlich beachten sie rückwirkende Anpassungen aufgrund der Weiterentwicklung der In-vitro-Diagnostik.

ASV-Teams können die beiden Krankheitsbilder seit dem 26. Juni 2025 behandeln.

zuletzt aktualisiert am: 13.10.2025

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

Team Sonderverträge

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Abrechnung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7507
sondervertraege(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen